Dass die CSU rassistisch ist, ist keine neue Erkenntnis: „Wer
randaliert, fliegt raus, und wer kein Deutsch kann, kommt gar nicht erst
rein“, „Wir brauchen weniger Ausländer,
die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen.“, "Wir werden uns gegen
Zuwanderung in deutsche Sozialsysteme wehren - bis zur letzten Patrone."
Haltungen wie diese haben sich von Strauß über Stoiber bis Beckstein
und Seehofer nicht geändert.
Nun legt diese Partei einen Entwurf für ein sogenanntes
Integrationsgesetz vor. Eine irreführende Bezeichnung. Dieses Gesetz
sieht nicht nur vor, Flüchtende noch menschenunwürdiger als bisher zu
behandeln, es ist ein Angriff auf uns alle! Alle Menschen in Bayern
sollen mit dem Gesetzesvorhaben auf die (deutsche) Leitkultur
verpflichtet werden. Was das sein soll, wird nicht benannt und damit
jeglicher staatlichen Willkür überlassen.
Wer sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verteidigt und sich nicht der erzwungenen „Rechts- und Werteordnung“ unterwirft, der muss mit staatlicher Repression, beispielsweise mit Strafzahlungen bis zu 50.000€, rechnen. Der „kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu unterziehen.“ (Art. 13 und 14). Und das alles ohne Nachweis einer Straftat, ohne Gerichtsbeschluss! Dieser Angriff auf die bürgerliche Demokratie bzw. die Aushebelung demokratischer
Grundrechte wird offen festgeschrieben: „Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum (…) eingeschränkt werden.“ (Art 18). Und das, obwohl im Vorwort „allein die Wahrung der unveräußerlichen Grund- und Freiheitsrechte jedes Menschen“ als Grundlage friedlichen Zusammenlebens in Freiheit genannt wird.
Wer sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verteidigt und sich nicht der erzwungenen „Rechts- und Werteordnung“ unterwirft, der muss mit staatlicher Repression, beispielsweise mit Strafzahlungen bis zu 50.000€, rechnen. Der „kann durch die Sicherheitsbehörden verpflichtet werden, sich einem Grundkurs über die Werte der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu unterziehen.“ (Art. 13 und 14). Und das alles ohne Nachweis einer Straftat, ohne Gerichtsbeschluss! Dieser Angriff auf die bürgerliche Demokratie bzw. die Aushebelung demokratischer
Grundrechte wird offen festgeschrieben: „Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte auf Freiheit der Person, Versammlungsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und Eigentum (…) eingeschränkt werden.“ (Art 18). Und das, obwohl im Vorwort „allein die Wahrung der unveräußerlichen Grund- und Freiheitsrechte jedes Menschen“ als Grundlage friedlichen Zusammenlebens in Freiheit genannt wird.
Um nur einige Beispiele zu nennen:
Weg mit der Rundfunkfreiheit: Die Medien werden per Sollvorschrift auf die Leitkultur verpflichtet (Art. 10). Gleiches gilt für Arbeitende im Erziehungs- und Bildungsbereich, denn sie sollen Kinder und Jugendliche im Sinne der Leitkultur erziehen (Art. 6 und 7). Dabei werden Kinder in Asylunterkünften von der Schulpflicht und damit faktisch aus der Schule ausgeschlossen (Art. 17a, Art. 35, Abs. 2). In Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen soll gelten: „Die Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“ Da man niemandem seinen Aufenthaltsstatus ansieht, können Beschäftigte in den Einrichtungen dazu gezwungen werden, alle „ausländisch Aussehenden“ auf ihren Aufenthaltsstatus zu kontrollieren und ggf. zu belehren und ihnen bei Weigerung den Zugang zu verweigern. (Art. 17a, Art. 15). Wie praktisch wäre da ein offensichtliches Kennzeichen.
Eine erzwungene „Integrationsförderung“ soll auch für Deutsche gelten, „die in besonderer Weise integrationsbedürftig
sind und (...) zumindest einen Eltern- oder Großelternteil haben“, der eingewandert ist (Art. 2). Damit sind die „Viertel-Einwanderer“ geschaffen – ein Begriff, der grausame Assoziationen weckt ...
Weg mit der Rundfunkfreiheit: Die Medien werden per Sollvorschrift auf die Leitkultur verpflichtet (Art. 10). Gleiches gilt für Arbeitende im Erziehungs- und Bildungsbereich, denn sie sollen Kinder und Jugendliche im Sinne der Leitkultur erziehen (Art. 6 und 7). Dabei werden Kinder in Asylunterkünften von der Schulpflicht und damit faktisch aus der Schule ausgeschlossen (Art. 17a, Art. 35, Abs. 2). In Schwimmbädern, Bibliotheken und anderen öffentlichen Einrichtungen soll gelten: „Die Zulassung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer kann von einer vorherigen Belehrung und dem ausdrücklichen Anerkenntnis der bestehenden Vorschriften abhängig gemacht werden.“ Da man niemandem seinen Aufenthaltsstatus ansieht, können Beschäftigte in den Einrichtungen dazu gezwungen werden, alle „ausländisch Aussehenden“ auf ihren Aufenthaltsstatus zu kontrollieren und ggf. zu belehren und ihnen bei Weigerung den Zugang zu verweigern. (Art. 17a, Art. 15). Wie praktisch wäre da ein offensichtliches Kennzeichen.
Eine erzwungene „Integrationsförderung“ soll auch für Deutsche gelten, „die in besonderer Weise integrationsbedürftig
sind und (...) zumindest einen Eltern- oder Großelternteil haben“, der eingewandert ist (Art. 2). Damit sind die „Viertel-Einwanderer“ geschaffen – ein Begriff, der grausame Assoziationen weckt ...
Schon einmal wurde die „deutsche Leitkultur“ zum verbindenden Element
einer die halbe Welt versklavenden Volksgemeinschaft erklärt. Der
NSDAP-Innenminister Wilhelm Frick drückte es 1933 lediglich anders aus:
„Jeder aber, der sich gegen Deutschland wendet, soll wissen, dass er als
Feind des Volkes aus der Volksgemeinschaft ausgemerzt wird.“. Wer heute
in diesem Land meint, andere auf seine eigene Kultur zu verpflichten,
dem schwebt nichts Gutes vor. Und die „Sammlungsbewegung zur Rettung des
Vaterlands“ meint es offensichtlich ernst damit,
dass „es rechts von der CSU keine demokratisch legitimierte Partei geben“ darf (Strauß) und treibt damit die gesamte Republik nach rechts.
dass „es rechts von der CSU keine demokratisch legitimierte Partei geben“ darf (Strauß) und treibt damit die gesamte Republik nach rechts.
Nicht mit uns! Wir wehren uns gegen diese deutsche „Leitkultur“!
Kommt auch zur Informationsveranstaltung am 2. Juni, 18 Uhr, Gewerkschaftshaus München, Schwanthalerstraße 64
Grüne Jugend München
Freie Deutsche Jugend
Kämpfende Jugend Ingolstadt
SDAJ München
SJD-Die Falken Bayern
ver.di-Jugend München
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