
Muss man Nazis demonstrieren lassen?
Eine gute Frage!
Ein oft gehörter Einwand lautet: In Deutschland gibt es ja die
Versammlungs- und Meinungsfreiheit, wir leben ja in einer Demokratie,
und da müsste man es auch zulassen dass Nazis ihre Demonstrationen und
Aufmärsche abhalten können. Ihre braune Ideologie dürften sie
verbreiten. Das sei nun mal so bei der Meinungsfreiheit. Aber stimmt das
wirklich?
Nun, dafür wollen wir zunächst mal einen Blick ins
Grundgesetz werfen. In dem entsprechenden Abschnitt zur Meinungsfreiheit
heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild
frei zu äußern und zu verbreiten (...)“ und weiter: „Diese Rechte
finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (..)“
Aha. Also das Grundgesetz selbst kennt überhaupt kein Recht dass jeder
immer und überall jede Meinung mit jeder Absicht öffentlich vertreten
darf. Es gibt Einschränkungen. Genauso ist es bei der
Versammlungsfreiheit. Aber was heißt das nun für die Nazis?
Nun
dazu müssen wir mal etwas weiter hinten in das Grundgesetz einen Blick
hineinwerfen. Im allerletzten Abschnitt – in den ihr wahrscheinlich auch
im Sozialkundeunterricht noch nie reingeschaut habt – findet sich
folgendes: „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften
werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“
(Artikel 139)
Ok. Und was soll das nun schon wieder heißen?
Irgendjemand hat also mal, noch vor dem Grundgesetz, Vorschriften
erlassen, damit so etwas wie das „Dritte Reich“ und der Zweite Weltkrieg
den es entfesselte, in Zukunft nicht mehr passieren soll.
Das
waren die Mächte der Anti-Hitler-Koalition, die UdSSR, die USA,
Großbritannien und später auch Frankreich. Sie haben zB am 2. August
1945 das sog. „Potsdamer Abkommen“ beschlossen. In ihm wurden die
Deutschland betreffenden Nachkriegsfragen geregelt. Und an einer Stelle
dieses Abkommens heißt es: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren
angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten;
alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten
dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können;
jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist
vorzubeugen.“
Die Staatsmänner der Alliierten Mächte die in
Potsdam zusammen kamen, Stalin (UdSSR), Truman (USA) und Attlee
(Großbritannien), haben also damals für Deutschland festgelegt, dass es
gar keine Naziorganisationen mehr geben darf. Nicht jetzt und auch in
Zukunft nicht mehr. Und nicht nur keine Organisationen darf es mehr
geben, sondern auch keine öffentliche Nazipropaganda.
Ok. Nun
kommen wir der Sache schon etwas näher. Denn das entscheidende ist
nämlich, dass dieses Potsdamer Abkommen eine solche Rechtsvorschrift zur
„Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und
Militarismus“ ist. Und diese gelten bis heute und sind nicht etwa
aufgehoben worden! Das Grundgesetz stellt das explizit klar! Denn nichts
anderes steht in dem schon erwähnten Artikel 139, wenn es dort heißt,
dass das Grundgesetz diese Bestimmungen "nicht berührt".
Das
heißt, eine Partei wie die NPD, oder den „Dritten Weg“ hätte es niemals
geben dürfen. Dieser Staat hätte es niemals zulassen dürfen, dass die
Nazis sich wieder solche Organisationen aufbauen können. Er hätte
niemals zulassen dürfen, dass sie ihre braunen, von Hass und Intoleranz
erfüllten Parolen in die Welt und in unsere Städte schreien. Indem er es
aber dennoch zulässt verstößt dieser Staat, die BRD, gegen geltendes
Recht! Gegen sein eigenes Grundgesetz und gegen das Potsdamer Abkommen,
das Teil des sog. „Völkerrechtes“, also Recht zwischen den Staaten ist.
Nazis können sich also nicht auf die Meinungs- oder
Versammlungsfreiheit berufen! Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und
braune Aufmärsche. Auch wenn viele Menschen das nach wie vor mit dem
Verweis auf die „Demokratie“ immer noch behaupten. Aber das ist ganz
einfach falsch!
Potsdamer Abkommen umsetzen!
Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen!
Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!
Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen!
Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!
Bertolt Brecht:
Offener Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller
Berlin 1951
[Auszug]
[...]
Als Schriftsteller wende ich mich an die deutschen Schriftsteller und Künstler, ihre Volksvertretungen zu ersuchen, in einem frühen Stadium der erhofften Verhandlungen folgende Vorschläge zu besprechen:
1. Völlige Freiheit des Buches, mit einer Einschränkung.
2. Völlige Freiheit des Theaters, mit einer Einschränkung.
3. Völlige Freiheit der bildenden Kunst, mit einer Einschränkung.
4. Völlige Freiheit der Musik, mit einer Einschränkung.
5. Völlige Freiheit des Films, mit einer Einschränkung.
2. Völlige Freiheit des Theaters, mit einer Einschränkung.
3. Völlige Freiheit der bildenden Kunst, mit einer Einschränkung.
4. Völlige Freiheit der Musik, mit einer Einschränkung.
5. Völlige Freiheit des Films, mit einer Einschränkung.
Die Einschränkung: Keine Freiheit für Schriften und Kunstwerke, welche
den Krieg verherrlichen oder als unvermeidbar hinstellen. und für solche
welche den Völkerhass fördern.
Das große Carthago führte drei
Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem
zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen