Sonntag, 10. April 2016

Muss man Nazis demonstrieren lassen?

Auf der Anti-Nazidemo gegen den III.Weg am 9.4. in Ingolstadt, präsentierte die KJI ein Banner mit der Aufschrift: "Potsdamer Abkommen umsetzen - Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen". Zu dieser Parole hat ein Genosse eine kleine Erläuterung geschrieben:

 

Muss man Nazis demonstrieren lassen?
Eine gute Frage!
Ein oft gehörter Einwand lautet: In Deutschland gibt es ja die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, wir leben ja in einer Demokratie, und da müsste man es auch zulassen dass Nazis ihre Demonstrationen und Aufmärsche abhalten können. Ihre braune Ideologie dürften sie verbreiten. Das sei nun mal so bei der Meinungsfreiheit. Aber stimmt das wirklich?
Nun, dafür wollen wir zunächst mal einen Blick ins Grundgesetz werfen. In dem entsprechenden Abschnitt zur Meinungsfreiheit heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (...)“ und weiter: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze (..)“
Aha. Also das Grundgesetz selbst kennt überhaupt kein Recht dass jeder immer und überall jede Meinung mit jeder Absicht öffentlich vertreten darf. Es gibt Einschränkungen. Genauso ist es bei der Versammlungsfreiheit. Aber was heißt das nun für die Nazis?
Nun dazu müssen wir mal etwas weiter hinten in das Grundgesetz einen Blick hineinwerfen. Im allerletzten Abschnitt – in den ihr wahrscheinlich auch im Sozialkundeunterricht noch nie reingeschaut habt – findet sich folgendes: „Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.“ (Artikel 139)
Ok. Und was soll das nun schon wieder heißen? Irgendjemand hat also mal, noch vor dem Grundgesetz, Vorschriften erlassen, damit so etwas wie das „Dritte Reich“ und der Zweite Weltkrieg den es entfesselte, in Zukunft nicht mehr passieren soll.
Das waren die Mächte der Anti-Hitler-Koalition, die UdSSR, die USA, Großbritannien und später auch Frankreich. Sie haben zB am 2. August 1945 das sog. „Potsdamer Abkommen“ beschlossen. In ihm wurden die Deutschland betreffenden Nachkriegsfragen geregelt. Und an einer Stelle dieses Abkommens heißt es: „Die Nationalsozialistische Partei mit ihren angeschlossenen Gliederungen und Unterorganisationen ist zu vernichten; alle nationalsozialistischen Ämter sind aufzulösen; es sind Sicherheiten dafür zu schaffen, dass sie in keiner Form wieder auferstehen können; jeder nazistischen und militaristischen Betätigung und Propaganda ist vorzubeugen.“
Die Staatsmänner der Alliierten Mächte die in Potsdam zusammen kamen, Stalin (UdSSR), Truman (USA) und Attlee (Großbritannien), haben also damals für Deutschland festgelegt, dass es gar keine Naziorganisationen mehr geben darf. Nicht jetzt und auch in Zukunft nicht mehr. Und nicht nur keine Organisationen darf es mehr geben, sondern auch keine öffentliche Nazipropaganda.
Ok. Nun kommen wir der Sache schon etwas näher. Denn das entscheidende ist nämlich, dass dieses Potsdamer Abkommen eine solche Rechtsvorschrift zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ ist. Und diese gelten bis heute und sind nicht etwa aufgehoben worden! Das Grundgesetz stellt das explizit klar! Denn nichts anderes steht in dem schon erwähnten Artikel 139, wenn es dort heißt, dass das Grundgesetz diese Bestimmungen "nicht berührt".
Das heißt, eine Partei wie die NPD, oder den „Dritten Weg“ hätte es niemals geben dürfen. Dieser Staat hätte es niemals zulassen dürfen, dass die Nazis sich wieder solche Organisationen aufbauen können. Er hätte niemals zulassen dürfen, dass sie ihre braunen, von Hass und Intoleranz erfüllten Parolen in die Welt und in unsere Städte schreien. Indem er es aber dennoch zulässt verstößt dieser Staat, die BRD, gegen geltendes Recht! Gegen sein eigenes Grundgesetz und gegen das Potsdamer Abkommen, das Teil des sog. „Völkerrechtes“, also Recht zwischen den Staaten ist.
Nazis können sich also nicht auf die Meinungs- oder Versammlungsfreiheit berufen! Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda und braune Aufmärsche. Auch wenn viele Menschen das nach wie vor mit dem Verweis auf die „Demokratie“ immer noch behaupten. Aber das ist ganz einfach falsch!
Potsdamer Abkommen umsetzen!
Verbot aller faschistischen Parteien und Organisationen!

Es gibt kein Recht auf Nazipropaganda!

Bertolt Brecht: 

Offener Brief an die deutschen Künstler und Schriftsteller
Berlin 1951
[Auszug]
[...]
Als Schriftsteller wende ich mich an die deutschen Schriftsteller und Künstler, ihre Volksvertretungen zu ersuchen, in einem frühen Stadium der erhofften Verhandlungen folgende Vorschläge zu besprechen:
1. Völlige Freiheit des Buches, mit einer Einschränkung.
2. Völlige Freiheit des Theaters, mit einer Einschränkung.
3. Völlige Freiheit der bildenden Kunst, mit einer Einschränkung.
4. Völlige Freiheit der Musik, mit einer Einschränkung.
5. Völlige Freiheit des Films, mit einer Einschränkung.
Die Einschränkung: Keine Freiheit für Schriften und Kunstwerke, welche den Krieg verherrlichen oder als unvermeidbar hinstellen. und für solche welche den Völkerhass fördern.
Das große Carthago führte drei Kriege. Es war noch mächtig nach dem ersten, noch bewohnbar nach dem zweiten. Es war nicht mehr auffindbar nach dem dritten.

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